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Einordnung nach CLP-Verordnung
Flamme Gesundheitsgefährdung Ausrufezeichen Umwelt
Gefahr

  • Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
  • Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Kein Erbrechen herbeiführen.
  • Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
  • Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • Unter Verschluss aufbewahren.
  • Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
  • Flüssigkeit und Dampf entzündbar
  • Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
  • Verursacht Hautreizungen
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen
  • Verursacht schwere Augenreizung
  • Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung