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Einordnung nach CLP-Verordnung
Gesundheitsgefährdung Ätzwirkung Umwelt Ausrufezeichen
Gefahr

  • Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
  • Kein Erbrechen herbeiführen.
  • Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
  • Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
  • Verursacht schwere Augenschäden
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen