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Einordnung nach CLP-Verordnung
Ausrufezeichen Gesundheitsgefährdung
Gefahr

  • Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen
  • Verursacht schwere Augenreizung
  • Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
  • Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
  • Kein Erbrechen herbeiführen.
  • Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.