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Einordnung nach CLP-Verordnung
Flamme Ausrufezeichen Gesundheitsgefährdung Umwelt
Gefahr

  • Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
  • Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
  • Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
  • Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen.
  • Kein Erbrechen herbeiführen.
  • Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • Unter Verschluss aufbewahren.
  • Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.