Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zum Menü springen
Einordnung nach CLP-Verordnung
Ausrufezeichen Gesundheitsgefährdung Umwelt
Gefahr

  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
  • Kein Erbrechen herbeiführen.
  • Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofortausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
  • Unter Verschluss aufbewahren.
  • Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
  • Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen
  • Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung