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Einordnung nach CLP-Verordnung
Ätzwirkung Ausrufezeichen Gesundheitsgefährdung
Gefahr

  • Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
  • Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • Unter Verschluss aufbewahren.
  • Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
  • Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
  • Verursacht Hautreizungen
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen
  • Verursacht schwere Augenschäden
  • Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung