Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zum Menü springen
Einordnung nach CLP-Verordnung
Flamme Ausrufezeichen Gesundheitsgefährdung Umwelt
Gefahr

  • Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
  • Behälter dicht verschlossen halten.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofortausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
  • Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
  • Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
  • Flüssigkeit und Dampf entzündbar
  • Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
  • Verursacht Hautreizungen
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen
  • Verursacht schwere Augenreizung
  • Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)
  • Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)
  • Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)
  • Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung