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Einordnung nach CLP-Verordnung
Gesundheitsgefährdung Umwelt
Gefahr

  • Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
  • Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
  • Kein Erbrechen herbeiführen.
  • Verschüttete Mengen aufnehmen.
  • Unter Verschluss aufbewahren.
  • Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
  • Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
  • Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung