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Einordnung nach CLP-Verordnung
Ätzwirkung Gesundheitsgefährdung Ausrufezeichen Umwelt
Gefahr

  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Behälter dicht verschlossen halten.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen.
  • Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofortausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
  • Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • Unter Verschluss aufbewahren.
  • Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
  • Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen
  • Verursacht schwere Augenschäden