Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zum Menü springen
Einordnung nach CLP-Verordnung
Flamme Ätzwirkung
Gefahr

  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
  • Behälter dicht verschlossen halten.
  • Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
  • Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen.
  • Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
  • Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
  • Verursacht schwere Augenschäden