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Einordnung nach CLP-Verordnung
Ausrufezeichen
Achtung

  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
  • Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofortausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
  • Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
  • Verursacht schwere Augenreizung