Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zum Menü springen
Einordnung nach CLP-Verordnung
Ätzwirkung Ausrufezeichen
Gefahr

  • Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
  • Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
  • Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • Unter Verschluss aufbewahren.
  • Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
  • Verursacht Hautreizungen
  • Verursacht schwere Augenschäden
  • Kann die Atemwege reizen