Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zum Menü springen
Einordnung nach CLP-Verordnung
Ausrufezeichen Gesundheitsgefährdung Umwelt
Gefahr

  • Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
  • Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
  • Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
  • Kein Erbrechen herbeiführen.
  • Unter Verschluss aufbewahren.
  • Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
  • Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
  • Verursacht Hautreizungen
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen
  • Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung