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Einordnung nach CLP-Verordnung
Ätzwirkung
Gefahr

  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
  • Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen.
  • Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
  • Verursacht Hautreizungen
  • Verursacht schwere Augenschäden